Umbautipps: Basisfahrzeug B

Basisfahrzeug B
Fahrwerksmerkmale VW Typ 11 (Limousine) und Typ 15 (Cabrio): kurzer Vorderwagen mit Kugelgelenk-Vorderachse und Pendelachse hinten.

Fertigungsdaten Typ 11: von Erstzulassung August 1965 bis Produktionsende Mexicokäfer / Fahrgestell-Nr. 116 000 001 bis Produktionsende

Produktionsdaten Typ 15: von Erstzulassung 1965 bis Juli 1970 / Fahrgestell-Nr. 156 000 001 bis 150 3100 000

Das Basisfahrzeug B passt zu Ihnen, wenn Sie die modernere Form des Käfers mit seinen größeren Fensterflächen oder auch die stehenden Scheinwerfer und eckigen Stoßstangen der jüngeren Fahrzeuge dieses Typs mögen. Die Verfügbarkeit und der gegenüber den anderen Typen günstigere Anschaffungspreis bietet eine ideale Basis, um in das Käfer-Hobby einzusteigen. Für die Kugelgelenkvorderachse sind verschiedene leistungsstarke Bremsanlagen am Markt erhältlich. Eine übermäßige Steigerung der Fahrleistung dieses Fahrzeugtyps ist aber aufgrund der Pendelachse begrenzt. Bei höheren Geschwindigkeiten kann der Käfer bei zu geringer Tieferlegung der Hinterachse durch den karosseriebedingten Auftrieb schon bei Geradeausfahrt in einen Fahrzustand mit positivem Sturz gelangen. Weiterhin sind die Gleitsteine ohne zusätzliche Modifikationen des Getriebes bei höheren Geschwindigkeiten einem sehr hohen Verschleiß durch Schmiermangel ausgesetzt.

In den 1980er Jahren haben wir viele 2,0l Motoren an Kunden mit Fahrzeugen des Basistyps B ausgeliefert. Ab einem Hubraum von 2,4l fahren unsere Kunden in der Regel mit Fahrzeugen, die auf das modernere Schräglenkerfahrgestell umgerüstet worden sind.

Notwendige Änderungen Basisfahrzeug B:
Das Fahrwerk des Basistyp B wurde seit August 1965 bis zum letzten Mexico-Käfer produziert. Im Cabrio wurde dieses Fahrwerk nur bis Juli 1970 verbaut und mit dem 1302 Cabrio durch die Kombination der Federbein-Vorderachse mit der Schräglenker-Hinterachse abgelöst. Die Kugelgelenk-Vorderachse ist für alle Modelle ab August 1965 (Fahrgestell-Nr. 116 000 001) identisch, jedoch aufgrund des unterschiedlichen Achsrohrabstands nicht gegen die bis Juli 1965 verwendete Bundbolzen-Vorderachse austauschbar. Die für eine Leistungssteigerung erforderlichen Änderungen sind im Folgenden aufgelistet.

Rahmen: Der Rahmen des Basisfahrzeugs B kann bei Mexicokäfern neueren Datums relativ einfach durch Nachrüsten der hinteren Aufnahmen für die Schräglenker zu einem Basisfahrzeug C umgebaut werden. Eine praktische Anleitung finden Sie in Helmut Horns Buch „Käfer-Tuning mit Hand und Fuß, Band 1: Bodengruppentherapie“, das im Helmut Horn Verlag erschienen ist. (ISBN 3-928593-00-5).

Bei dem Umbau ist unbedingt zu beachten, dass es sich um eine zulassungsrelevante Fahrwerksänderung handelt! Im Fall der Änderung gelten dann die notwendigen Umbaumaßnahmen für das Basisfahrzeug B (Elektrik und Bremse) und C (Fahrwerk, Räder und Reifen sowie Getriebe).

Fahrwerk: Die Hinterachse hat bis Juli 1966 (Fahrgestell-Nr. 116 1021 300) eine zu schmale Spurweite für eine Leistungssteigerung. Sie muss mit Serienteilen auf eine breite Spur umgebaut werden oder durch das Getriebe/Hinterachsaggregat der neueren Modelle ersetzt werden.

Der hintere Radsturz und die Fahrzeughöhe werden durch das Verstellen der hinteren Drehstäbe reduziert, die Einfederungsanschläge werden zur Erhaltung des Restfederweges gegebenenfalls gekürzt. Als Sport-Stoßdämpfer kommen beispielsweise die Fabrikate Koni (Ausführung rot), Bilstein (Gasdruckstoßdämpfer) oder Sachs in Frage. Die ab August 1966 (Fahrgestell-Nr. 117 000 001) meist vorhandene serienmäßige Ausgleichsfeder kann durch den Austausch der senkrechten Verbindungsstangen zur stufenlosen Verstellung des Radsturzes und der Fahrzeughöhe genutzt werden. Falls keine Ausgleichsfeder, jedoch die karosserieseitigen Aufnahmen vorhanden sind, kann diese höhenverstellbare Hinterachse problemlos nachgerüstet werden. Eine Änderung der Karosserie zum Nachrüsten bei älteren Modellen ist aufgrund des hohen Aufwandes nicht empfehlenswert.

An der Vorderachse ist die zusätzliche Vorderachsabstützung nachzurüsten. Ein Stabilisator und Lenkungsdämpfer sind bereits vorhanden. Bei mehr als 55 kW/75 PS ist das Fahrzeug durch Austausch des Vorderachskörpers tieferzulegen. Die Lenkbegrenzung der Vorderräder wird an den Begrenzungsschrauben neben dem Lenkgetriebe eingestellt.

Bremse: Als Bremsanlage sind ab August 1966 (Fahrgestell-Nr. 117 000 001) bereits bei einigen Modellen vordere Scheibenbremsen eingebaut. In diesem Fall sind nur die Bremssättel und der Hauptbremszylinder auszutauschen, gegebenenfalls müssen auch die hinteren Radbremsen auf 40 mm breite Bremsbacken (nur nötig bis Modelljahr 1967) umgerüstet werden. Sollte das Basisfahrzeug rundum mit Trommelbremsen ausgerüstet sein, ist die Vorderachse auf Scheibenbremsen mit den dazugehörigen Achsschenkeln umzurüsten, wobei die hinteren Trommelbremsen dem Serienstand ab Modelljahr 1968 entsprechen müssen. Bis zu einer Motorleistung von 55 kW/75 PS ist auch der Einbau einer Typ 3 Trommelbremsanlage rundum (Fünflochräder mit Lochkreis 205 mm Durchmesser – entsprechend der Bremsanlage des VW 1500/1500 S bis Juli 1965) möglich und zulässig. Wir raten jedoch von diesem Umbau ab, da die Teile neu nicht mehr und gebraucht kaum noch erhältlich sind. Als weitere Möglichkeit gibt es Bremsanlagen mit geändertem Lochkreis-Durchmesser, um bauartfremde Felgen aufzunehmen. Bei einer höheren Leistungssteigerung sind gegebenenfalls hintere Scheibenbremsen nötig.

Die vorderen Bremsschläuche dürfen weder beim Einschlag und gleichzeitigem Durchfedern noch bei vollem Ausfedern spannen oder streifen. Bei den Handbremsseilen ist sicherzustellen, dass sie auch bei hochgehobenem Fahrzeug nicht spannen.

Räder und Reifen: Für die Bereifung bei mehr als 55 kW/75 PS sind 5 1/2Jx15 Felgen mit 185/65 R15 Reifen obligatorisch, bis 55 kW/75 PS sind 4 1/2Jx15 Felgen mit 165 R15 Reifen ausreichend.

Getriebe: Für die Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.10.1971 gilt die mit dem Datum geänderte Abgasgesetzgebung, die bei der Wahl der richtigen Hinterachsübersetzung zu beachten ist. Der 2,0l KLAUS-Motor ist laut unseres Gutachtens von 1987 mit einem Achsantrieb von 3,875 oder 4,125:1 und einem 4.ten Gang der Übersetzung 0,89 oder 0,93 (als Original-Teil nur feinverzahnt erhältlich) zu betreiben. Allgemein sollte ein grob verzahnter 4.ter Gang verwendet werden. Die Gangräder sollten unbedingt verschweißt werden, da sich sonst durch das eingeleitete Drehmoment der Synchronringkörper verdrehen kann und das Getriebe blockiert. Ab August 1972 (Fahrgestell-Nr. 113 2000 001) wurde eine werkseitig weichere Getriebeaufhängung verwendet. Es empfiehlt sich die Aufhängung auf die härtere Version der vorhergehenden Modelljahre umzuändern, um ein Aufschwingen des stärkeren Motors zu vermeiden.

Elektrik: Das Basisfahrzeug B kann bereits mit 12 Volt Bordstromnetz ausgerüstet sein. Andernfalls muss eine Umrüstung von 6 auf 12 Volt Bordspannung erfolgen.

Empfohlener Reifendruck: Der empfohlene und auch bei hohen Geschwindigkeiten bewährte Reifendruck für zwei Fahrzeuginsassen ohne Zuladung beträgt bei den genannten Reifen- und Felgendimensionen: Vorderachse: 1,8 bar, Hinterachse: 2,5 bar.

Wichtiger Hinweis: Bei allen Fahrzeuge, die im Geltungsbereich der StVZO zugelassen werden sollen, müssen die Fahrwerksänderungen und der leistungsgesteigerte Motor in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bitte klären Sie sämtliche Modalitäten und Zulassungsvorschriften unbedingt vor dem Umbau mit Ihrer Zulassungsbehörde ab!

Bitte führen Sie die beschriebenen Tätigkeiten nur aus, wenn Sie den notwendigen technischen Sachverstand und die erforderlichen Werkzeuge besitzen. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Erfolg Ihres Umbaus selbst verantwortlich sind. Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit der hier veröffentlichen Angaben geben.